AGB`s    Esprit-Art Appartement                 Stand 2018



Die Vermieterin hat die vermietete Ferienwohnung in dem Bestreben, den Mietern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, hergerichtet. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache werden zwischen den Vertragschliessenden folgende Vertragsbedingungen vereinbart:


1.   Die Vermieterin verpflichtet sich, für die angegebene Mietzeit die Ferienwohnung in vertragsgemässem Zustand zur Verfügung zu stellen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung bei Beendigung der Mietzeit in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben und die Wohnung während der Mietzeit in sauberem und ordentlichem Zustand zu erhalten.

Die Vermieterin lässt eine wöchentliche Reinigung sowie einen wöchentlichen Wäschewechsel vornehmen.


2.   Der Mieter verpflichtet sich, für eine Beschädigung der Mietsache einschliesslich der Einrichtung durch ihn und / oder seine Angehörigen und / oder Gäste Schadenersatz zu leisten.


3.   Am Auszugstag hat eine Abnahme durch einen Beauftragten der Vermieterin zu erfolgen, soweit von Seiten der Vermieterin hierauf nicht ausdrücklich verzichtet wird.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind der Vermieterin oder ihrer Beauftragten die Schlüssel vollständig auszuhändigen.

Bei Nichtaushändigung, Verzögerung der Aushändigung oder Verlust der Schlüssel verpflichtet sich der Mieter, für die Kosten der Erneuerung, soweit erforderlich, ggf. der gesamten Schliessanlage Ersatz zu leisten.

Die gleiche Vereinbarung gilt für die Codekarte für den Tiefgaragenstellplatz.


4.   Die Ferienwohnung ist lediglich für die im Vertrag angegebene Personenzahl vermietet. Die Aufnahme weiterer Personen und Untervermietung ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Vermieterin unzulässig.

Tierhaltung in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin gestattet.


5.   Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.

Sofern zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist die Wohnung am Abreisetag bis 11 Uhr vollständig geräumt zu übergeben. Sie ist am Ankunftstag ab 14 Uhr von der Vermieterin bezugsfertig zur Verfügung zu stellen.  


6.   Die angegebenen Zahlungstermine sind verbindlich, wobei die Zahlung nur dann ordnungsgemäss als erbracht anzusehen ist, wenn der vereinbarte Betrag bis zum angegebenen Zeitpunkt auf dem angegebenen Bankkonto der Vermieterin eingegangen ist.

Nicht fristgemässe Zahlung gilt als Rücktritt des Mieters. Die Vermieterin ist in diesem Fall berechtigt, über die Wohnung anderweitig zu verfügen. Der Mieter bleibt verpflichtet, den Mietpreis in voller Höhe zu bezahlen unter Anrechnung etwaiger Einnahmen der Vermieterin aus anderweitiger Vermietung.


7.   Bei Rücktritt des Mieters nach Abschluss des Mietvertrages bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.

Sofern während der vorgesehenen Mietzeit eine anderweitige Vermietung durch die Vermieterin möglich ist, erfolgt eine Anrechnung der Mietpreiszahlungen des Nachmieters.


Unabhängig hiervon reduziert sich die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der vollen Miete für die Mietzeit.


    bei einem Rücktritt bis zu sechs Monaten vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit um 80%, bei einem Rücktritt bis vier

    Monate vor Mietbeginn um 50 %, und bei einem Rücktritt bis zwei Monate vor Mietbeginn um 25 %.

    Bei Buchungen unter 8 Wochen wird der Mietpreis bei Nichtantritt um 20%  gesenkt.

    In jedem Fall ist jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50 € an die Vermieterin zu bezahlen.                                          


8.   Zwischen den Parteien ist verbindlich vereinbart, dass Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, dessen Abschluss und dessen Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten Mietzinses beschränkt werden.


9.   Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


10.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über dessen Wirksamkeit, ist Baden-Baden.


11.   Sofern einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder nicht richtig sein sollten, wird die Gültigkeit des Vertrages im ganzen hierdurch nicht berührt. Die rechtsunwirksamen Passagen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages, der ursprünglichen Vereinbarung und den berechtigten Interesse der Parteien nach Sinn und Gehalt des Vertrages entsprechen.